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Protokolle der Hanse-Liga Deligiertenversammlungen findet ihr hier:

Prokolle der HL-Sitzungen




Satzung


§ 1 Name und Trägerschaft

  1. Die Liga führt den Namen Hanse-Liga Lübeck.
  2. Die Hanse-Liga Lübeck wird vom Darts Sport Verein St. Jürgen von 1999 Lübeck e. V. (nachfolgend „Dartsverein“) getragen und organisiert.

 

§ 2 Organisation und Gremien

  1. Organe der Hanse-Liga:
    • Gesamtvorstand des Dartsvereins.
    • Liga-Vorstand.
    • Delegiertenversammlung.
  2. Liga-Vorstand: Der Liga-Vorstand ist für die operative Leitung des Spielbetriebs zuständig und besteht aus:
    • den Liga-Vorsitzenden,
    • dem Kassenwart der Hanse-Liga,
    • dem Schriftführer der Hanse-Liga,
  3. Ligaleitung: Die strategische Gesamtverantwortung und rechtliche Aufsicht obliegt dem Gesamtvorstand des Dartsvereins. Die operative Leitung wird vom Liga-Vorstand wahrgenommen. Entscheidungen werden in enger Abstimmung getroffen.
  4. Delegiertenversammlung:
    • Sie besteht aus den Team-Captains (nachfolgend TC genannt) der gemeldeten Mannschaften. Jeder TC ist für seine Mannschaft stimmberechtigt.
    • Die Delegiertenversammlung kann mit einer Zweidrittelmehrheit Satzungsänderungen beschließen.
    • Es finden Delegiertenversammlungen pro Saison statt. Diese sind Pflichtveranstaltungen. Bei Fehlen wird eine Strafe von 10,00 € fällig, außer die Versammlung ist bei der Einladung nicht ausdrücklich als Pflichtveranstaltung gekennzeichnet. Bei Verhinderung des TC muss eine andere Person aus der zugehörigen Mannschaft die Vertretung übernehmen.
  5. Verwarnungen: Der Liga-Vorstand ist berechtigt, Team-Captains (TCs) bei Verstößen gegen die Satzung oder die Grundsätze des sportlichen Fairplays mündlich oder schriftlich zu verwarnen. Eine Verwarnung dient als formeller Hinweis zur Einhaltung der Regeln. Wiederholte Verwarnungen können zu weitergehenden Sanktionen (z.B. Strafgelder, Punktabzug) führen.
  6. Ligabürotag: Der Ligabürotag, im Dart Café, ist immer dienstags nach einem Spieltag in der Zeit von 18.30 - 20.00 Uhr und zusätzlich nach Ankündigung..

§ 3 Finanzen

  1. Abrechnung: Alle Einnahmen und Ausgaben des Ligabetriebs werden über den Dartsverein abgerechnet. Dieser verpflichtet sich, eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, die Teil des Jahresabschlusses des Dartsvereins wird.
  2. Verwendung von Mitteln:
    • Ein eventueller Jahresüberschuss wird als zweckgebundene Rücklage für die Folgesaison verwendet. Verluste werden mit Gewinnen der Folgejahre verrechnet.
    • Zweckgebundene Spenden und Sponsorengelder werden ausschließlich für den Ligabetrieb genutzt.
  3. Kassenprüfung: Die Revisoren des Dartsvereins prüfen die Einnahmen und Ausgaben des Ligabetriebs im Rahmen der Jahresabschlussprüfung des Dartsvereins.

§ 4 Gebühren, Strafen und Zahlungsmodalitäten

  1. Zahlungsmodalitäten: Zahlungen an die Hanse-Liga können per Überweisung oder bar im Ligabüro erfolgen. Aus Gründen der einfacheren Verwaltung wird jedoch dringend gebeten, alle Zahlungen per Überweisung vorzunehmen.
  2. Start- und Anmeldegebühren:
    • Startgeld pro Mannschaft: 15,00 € (einmalig bei Saisonanmeldung).
    • Anmeldegebühr pro Spieler: 5,00 € (bei Anmeldung bis einschließlich zum offiziellen 1. Spieltag).
    • Nachmeldegebühr pro Spieler: 6,00 € (während der Saison).
  3. Zahlungsfristen für Nachmeldungen: Die Nachmeldegebühr ist spätestens am Ligabürotag fällig. Bei Zahlungsverzug wird der Spieler gesperrt. Die Sperre dauert bis zum Zahlungseingang und zusätzlich für zwei weitere Spieltage.
  4. Strafgelder:
    • Verspätete Ergebnismeldung: 5,00 € Strafe.
    • Verspätete Abgabe des Spielbogens: 20,00 € Strafe.
    • Unvollständigkeit des Spielbogens: 10,00 € Strafe.
    • Kurzfristige Spielabsage (nach Donnerstag, 20:00 Uhr): 30,00 € Strafe an die gegnerische Mannschaft. Die Zahlung hat bis zum folgenden Dienstag, 20:00 Uhr, zu erfolgen, sofern die TCs keine abweichende Vereinbarung treffen. Die Strafe entfällt, wenn die absagende Mannschaft nachweisen kann, dass sie bereits vor der Frist Kontakt zum gegnerischen TC aufgenommen hatte, um eine Verlegung zu vereinbaren.
  5. Fälligkeit von Strafgeldern: Sofern nicht anders angegeben, sind Strafgelder, die an die Liga zu entrichten sind, bis zum nächsten Ligabürotag fällig. Bei Nichtzahlung kann die Ligaleitung weitere Sanktionen, wie z.B. eine Spielsperre, verhängen.

§ 5 Mannschaften und Spieler

  1. Spielberechtigung: Grundsätzlich ist jeder Dartspieler spielberechtigt.
  2. Mannschaftsmeldung: Der TC meldet seine Mannschaft zum offiziellen Anmeldetermin für die Saison an.
  3. Spielermeldung:
    • Alle Spieler müssen vom TC mit bürgerlichem Namen und Spielernamen bei der Ligaleitung angemeldet werden. Wenn ein Spieler nach § 10 als Jugendlicher oder Senior gilt, ist bei der Anmeldung das Geburtsdatum anzugeben.
    • Nachmeldungen während der Saison sind auf der Rückseite des Spielbogens möglich. Nachgemeldete Spieler sind sofort spielberechtigt, jedoch dürfen maximal zwei nachgemeldete Spieler pro Spieltag eingesetzt werden. Werden mehr als zwei Spieler eingesetzt, so gilt die Reihenfolge der Anmeldungen.
    • An den letzten beiden Spieltagen der Saison werden keine Neuanmeldungen mehr angenommen.
  4. Spielerwechsel: Wechselt ein Spieler während der Saison die Mannschaft, muss er zunächst bei seiner alten Mannschaft abgemeldet werden. Nach der Neuanmeldung ist er für die nächsten beiden Pflichtspiele der neuen Mannschaft gesperrt. Als Pflichtspiele gelten sowohl Liga- als auch Pokalspiele.
  5. Spielberechtigung Hanse-Pokal: Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler, die bis zum letzten Ligaspieltag des Kalenderjahres gemeldet wurden.

§ 6 Spielbetrieb und Regeln

  1. Mannschaftsstärke und Kaderregelung am Spieltag

a) Kader und Mannschaftsstärke: Eine Mannschaft besteht am Spieltag aus sechs Startspielern und bis zu vier Auswechselspielern. Der vor Spielbeginn auf dem Spielbogen eingetragene Kader ist für die gesamte Dauer des Spiels verbindlich. Die Mindestantrittsstärke beträgt fünf Spieler.

b) Sonderfall - Antritt mit fünf Spielern: Jede Mannschaft darf je einmal pro Hin- und Rückrunde mit nur fünf Spielern antreten. Für diesen Fall gilt:

i. Die Position des fehlenden sechsten Spielers wird durch Los einem der fünf anwesenden Spieler zugewiesen. Über das Losverfahren entscheidet die Heimmannschaft. Die hierbei erzielten Punkte zählen für das Mannschaftsergebnis, fließen aber nicht in die Einzelwertung des ausgelosten Spielers ein.

ii. Trifft ein sechster Spieler nach Spielbeginn ein, kann dieser nur dann zur zweiten Halbzeit eingewechselt werden, wenn sein Name bereits vorab auf dem verbindlichen Kader (siehe Punkt a) vermerkt war.

  1. Spielmodus:
    • Gespielt wird 501 Master Out. Wird ein Leg nicht in 15 Runden beendet, werden die Restpunkte notiert und anschließend ein 7-Runden-High-Score gespielt.
    • Halbzeiten: Die Heimmannschaft stellt in der ersten Halbzeit die Spieler auf Position 1 und 3, die Gastmannschaft auf 2 und 4. Zur zweiten Halbzeit werden die Positionen getauscht, sodass die Gastmannschaft auf 1 und 3 spielt.
    • Auswechslung: Zur Halbzeit können bis zu vier Spieler gewechselt werden.
  2. Spielverlegungen:
    • Eine Spielverlegung muss innerhalb von vier Wochen nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt werden. Ausnahme ist der letzte Spieltag vor der Winterpause; dieses Spiel muss spätestens vor oder am 1. Spieltag im neuen Jahr gespielt sein.
    • Verlegungen müssen der Ligaleitung von beiden TCs umgehend unter Angabe des neuen Termins mitgeteilt werden.
    • Die letzten beiden Spieltage sowie das Pokalfinale dürfen nicht verlegt werden (eine Vorverlegung ist möglich).
    • Wird eine Frist nicht eingehalten, gilt das Spiel für die Mannschaft als verloren, die die ursprüngliche Verlegung beantragt hat. Tritt eine Mannschaft zum vereinbarten Nachholtermin nicht an, hat sie das Spiel verloren.
  3. Spielberichtsbogen und Ergebnismeldung: Die Heimmannschaft ist für die ordnungsgemäße Meldung des Spielergebnisses verantwortlich. Die Meldung erfolgt in zwei Schritten an die auf dem Spielbogen angegebene Handy-Nummer:

a) Unverzüglich nach Spielende ist das Endergebnis per Kurznachricht (SMS/WhatsApp) zu übermitteln.

b) Bis spätestens zum darauffolgenden Sonntag, 12:00 Uhr, ist der vollständig und leserlich ausgefüllte Spielberichtsbogen als Foto per WhatsApp zu übermitteln. Je nach Schwere eines Mangels auf dem Spielbogen (z.B. Fehler, Unleserlichkeit, fehlende Spieler-Nr.) kann die Ligaleitung eine Strafe gemäß § 4 verhängen und/oder die betroffenen Spielerpunkte annullieren.

§ 7 Wertung und Tabelle

  1. Punktevergabe: Sieg: 2 Punkte; Unentschieden: 1 Punkt; Niederlage: 0 Punkte.
  2. Tabellenplatzierung: Bei Gleichheit der Mannschaftspunkte entscheiden die folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge über die Platzierung:
    1. Die geringere Anzahl an Verlustpunkten (Punkte aus Niederlagen).
    2. Die bessere Score-Differenz.
    3. Der direkte Vergleich der betreffenden Mannschaften.
  3. Nichtantritt: Tritt eine Mannschaft nicht an, wird das Spiel mit 1000:0 Punkten und 2:0 Mannschaftspunkten für den Gegner gewertet. Die ersten sechs Spieler auf dem Spielbogen erhalten 700 Punkte.
  4. Ergebnis-Korrektur: Bei Abweichungen zwischen dem Endergebnis und der rechnerischen Summe der Einzelpunkte auf dem Spielbogen wird das Ergebnis entsprechend der Summe der Einzelpunkte korrigiert.
  5. Wiederholtes Nichtantreten:

a) Eine Mannschaft, die wiederholt nicht zu angesetzten Ligaspielen antritt, gefährdet die sportliche Integrität und den fairen Wettbewerb der Liga.

b) Tritt eine Mannschaft innerhalb einer laufenden Saison zum dritten Mal nicht zu einem angesetzten Pflichtspiel an, so wird der Ligavorstand eine außerordentliche Versammlung der betreffenden Liga einberufen. In dieser Versammlung wird der Sachverhalt erörtert und über einen möglichen Ausschluss der betreffenden Mannschaft aus dem laufenden Wettbewerb beraten und abgestimmt. Der Beschluss über den Ausschluss erfordert die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten TC´s und Liga-Vorstand.

c) Im Falle eines Ausschlusses nach dieser Regelung werden, abweichend von § 8 Punkt 4, alle bisher ausgetragenen Spiele der betroffenen Mannschaft (sowohl Hin- als auch Rückrunde) aus der Wertung genommen. Die Tabelle wird so bereinigt, als hätte die Mannschaft nie am Spielbetrieb teilgenommen.

§ 8 Ligaeinteilung und Saison

  1. Saisonzeitraum: Die Saison beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Beginn und Ende sollen grundsätzlich nicht in die Sommerferien fallen.
  2. Ligenstärke: Eine Liga sollte aus 8 bis 10 Mannschaften bestehen und 5 Mannschaften nicht unterschreiten. Es wird das Ziel verfolgt, alle Mannschaften möglichst gleichmäßig auf die Ligen zu verteilen, sodass alle Ligen eine identische Anzahl an Spieltagen aufweisen.
  3. Auf- und Abstieg: Der Liga-Vorstand nimmt die Ligeneinteilung auf Grundlage der Ergebnisse der abgelaufenen Saison vor. Grundsätzlich steigen die beiden Tabellenersten auf und die beiden Tabellenletzten ab. Diese Anzahl kann jedoch angepasst werden, um auf Änderungen bei den Mannschaftsmeldungen (z.B. Neuanmeldungen oder Rückzüge) oder eine neue Ligengröße zu reagieren. Werden Ligen aufgestockt, erfolgt dies vorrangig durch zusätzliche Aufsteiger. Werden Ligen verkleinert, kann dies zu mehr Absteigern führen.
  4. Mannschaftsrückzug:
    • Rückzug in der Hinrunde: Scheidet eine Mannschaft während der Hinrunde aus, werden alle ihre bisherigen Spiele annulliert. Die Spieler dieser Mannschaft sind für den Rest der laufenden Saison für alle anderen Mannschaften der Hanse-Liga gesperrt.
    • Rückzug in der Rückrunde: Scheidet eine Mannschaft während der Rückrunde aus, behält die Hinrundentabelle ihre Gültigkeit und nur die Ergebnisse der Rückrundenspiele werden annulliert. Die Spieler dieser Mannschaft können zu einer anderen Mannschaft wechseln. Ein solcher Wechsel wird wie ein regulärer Spielerwechsel gemäß § 5, Punkt 4 behandelt (Sperre für zwei Pflichtspiele).
  5. Einstufung neuer Mannschaften

a) Grundsatz: Neu angemeldete Mannschaften werden grundsätzlich in die unterste Liga eingeteilt.

b) Ausnahme: Um eine sportlich ausgewogene Ligeneinteilung zu gewährleisten, kann der Liga-Vorstand – entweder auf eigenen Beschluss oder auf begründeten Antrag des Team-Captains hin – eine neue Mannschaft direkt in eine höhere Liga einstufen, wobei nur eine Liga übersprungen werden darf. Eine direkte Einstufung in die höchste Liga ist ausgeschlossen. Eine solche Entscheidung sollte auf der nachgewiesenen Spielstärke der gemeldeten Spieler basieren (z.B. durch Ergebnisse aus anderen Ligen).

c) Die endgültige Entscheidung über die Ligazugehörigkeit trifft der Liga-Vorstand im Sinne eines fairen Wettbewerbs.

§ 9 Spielmaterial und Spielstätte

  1. Dartautomaten: Zugelassen sind alle handelsüblichen E-Dart-Automaten (außer Bullshooter).
  2. Aufbau: Die Höhe zum Bull's Eye muss 173 cm (+/- 1 cm) betragen, der Abstand der Abwurflinie 2,37 m. Die Gastmannschaft kann eine Nachmessung verlangen.
  3. Einwurfzeit: Die Heimmannschaft gewährt dem Gastteam eine Einwurfzeit von mindestens 20 Minuten vor dem offiziellen Spielbeginn. Um diesen Anspruch vollständig wahrnehmen zu können, muss die Gastmannschaft spätestens 20 Minuten vor dem offiziellen Spielbeginn spielbereit am Spielort sein. Trifft die Gastmannschaft später ein, verringert sich die Einwurfzeit entsprechend, ohne dass sich der Spielbeginn verschiebt.
  4. Grundsätzlich sind die vom Dartsautomaten gezählten Punkte im Sinne des Fairplays zu akzeptieren. Ein Darts, der eindeutig im Board steckt, aber nicht korrekt vom Automaten gewertet wurde, soll gezählt werden. Beide TC‘s müssen sich über die Korrektur des Spielstandes einigen.

§ 10 Sonderbestimmungen

  1. Jugendförderung: Jugendliche (unter 18 Jahren zum Stichtag 01.07.) sollen gefördert werden. Die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes obliegt der jeweiligen Mannschaft.
  2. Senioren: Als Senioren gelten Spieler, die am 01.07. das 60. Lebensjahr vollendet haben.

§ 11 Datenschutz

  1. Anerkennung: Mit der Anmeldung erkennen alle gemeldeten Personen die geltende Datenschutzerklärung der Hanse-Liga an.
  2. Datennutzung: Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Spielbetriebs genutzt.
  3. Veröffentlichungen und Widerspruchsrecht: Die Teilnehmer willigen ein, dass der Dartsverein Bilder von Ligaveranstaltungen auf seiner Website, in sozialen Medien oder anderen Publikationen veröffentlichen darf. Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung von Abbildungen seiner Person jederzeit schriftlich beim Liga-Vorstand zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird die Veröffentlichung der betreffenden Bilder zukünftig unterbleiben. Bereits veröffentlichte Bilder werden entfernt, soweit dies im Einfluss- und Zugriffsbereich des Dartsvereins liegt (insbesondere auf der eigenen Website und den Social-Media-Kanälen).

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Gültigkeit: Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
  2. Ligaauflösung: Eine Auflösung der Liga kann nur durch die Mitgliederversammlung des Dartsvereins mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Lübeck, den 16. September 2025



Stand: September 2025

© Darts Sport Verein St. Jürgen von 1999 Lübeck e. V.